Gemeinsame Erklärung: Vorläufiges Eigenverwaltungsverfahren bei der REIFF Technische Produkte GmbH angeordnet

Die REIFF Technische Produkte GmbH mit Hauptsitz in Reutlingen ist seit 115 Jahren als Familienunternehmen im Großhandel für technische Produkte tätig. Der Geschäftsbetrieb läuft an allen Standorten in Deutschland uneingeschränkt weiter. Die Löhne und Gehälter der Mitarbeitenden sind für drei Monate über das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert.
Im Rahmen des Verfahrens bleibt die Geschäftsführung weiterhin operativ verantwortlich und wird durch die Restrukturierungsexperten Dr. Holger Leichtle und Dr. Thomas Rieger von der Kanzlei GÖRG als Generalbevollmächtigte unterstützt. Das Amtsgericht hat außerdem Rechtsanwalt Martin Mucha von der Kanzlei Grub Brugger zum vorläufigen Sachwalter bestellt. In dieser Funktion überwacht er das Verfahren im Interesse der Gläubiger.
„Die Entscheidung, ein Insolvenzverfahren zu beantragen, ist uns nicht leichtgefallen, war aber nach sorgfältiger Prüfung aller Optionen notwendig. Unser Ziel ist es, das Unternehmen wirtschaftlich zu stabilisieren und zukunftsfähig aufzustellen“, erklärt geschäftsführender Gesellschafter Alec Reiff. „Dabei bauen wir auf die Unterstützung unserer Belegschaft, Kunden, Lieferanten und Partner.“
Hintergrund des Verfahrens sind ein zunehmend herausforderndes Marktumfeld, bestehender Margendruck sowie strategische Notwendigkeiten zur Portfoliobereinigung. Die REIFF Technische Produkte GmbH verfolgt mit dem Verfahren das Ziel, ihre Strukturen zu optimieren und ihre Wettbewerbsfähigkeit langfristig zu sichern.
„Die Eigenverwaltung bietet den rechtlichen Rahmen, um erforderliche Restrukturierungsmaßnahmen innerhalb eines geordneten Verfahrens selbstbestimmt umzusetzen“, so Dr. Holger Leichtle. „Wir arbeiten gemeinsam mit der Geschäftsführung daran, die Sanierung konsequent voranzutreiben.“
Die REIFF Technische Produkte GmbH beschäftigt rund 450 Mitarbeitende. Der Umsatz lag im vergangenen Geschäftsjahr bei rund 109 Millionen Euro. Die Einleitung des Verfahrens betrifft ausschließlich die deutschen Gesellschaften. Die internationalen Aktivitäten und Tochterunternehmen der REIFF Technische Produkte GmbH sind davon nicht betroffen.