REACH-Verordnung

REIFF Technische Produkte verpflichtet sich der REACH-Deklaration

Als einer der führenden Handelsunternehmen für Technische Produkte ist REIFF sich seiner Verantwortung für den Umweltschutz sehr bewusst.
Als technischer Händler unterstützen wir unsere Kunden mit allen notwendigen Informationen über Produkte mit Inhaltsstoffen der SVHC-Kandidatenliste und stellen benötigte Sicherheitsdatenblätter bereit – dies geschieht in Abstimmung mit Art. 33 der REACH-Verordnung.

REACH steht für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals.
Das REACH-System basiert auf dem Grundsatz der Eigenverantwortung der Industrie. Innerhalb des Geltungsbereiches dürfen nur noch chemische Stoffe in Verkehr gebracht werden, die vorher registriert worden sind.

In dieser Liste finden Sie alle uns bekannten Produkte mit enthaltenen SVHC-Stoffen. Die Liste wird ständig aktualisiert. Betroffene Produkte werden in Angeboten und Lieferdokumenten gekennzeichnet.

>> Liste der Produkte mit SVHC-Stoffen

Weitere Informationen, sowie die Sicherheitsdatenblätter finden Sie unter dem entsprechenden Hersteller-Link. Bei Fragen kontaktieren Sie uns: reach-rtp@reiff-gruppe.de.

Links zu den Sicherheitsdatenblätter folgender Firmen: